Aug
18
2010

Weltlexikon
Fast jeder hat schon von Outsourcing gehört, vielleicht sogar schon selbst angewendet. Darunter versteht man die Auslagerung von Arbeiten oder Aufgaben an andere Unternehmen bzw. Dienstleister.
Doch was ist Crowdsourcing?
Der Begriff Crowdsourcing ist ein Neologismus der 2006 von Jeff Howe und Mark Robinson ins Leben gerufen wurde. Es handelt sich hier, ähnlich wie beim Outsourcing, auch um die Auslagerung von Aufgaben und Problemen, doch werden diese nicht an Unternehmen sondern an eine breite Masse von Internetbenutzern und Freizeitarbeitern übertragen. Diese zum Teil kostenlosen oder gering bezahlten Arbeiter lösen große Aufgaben oder komplexe Sachverhalte viel schneller als eine Abteilung oder eine Abstellung von Arbeitern eines Unternehmens. Das können Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder die Generierung von Inhalten und Texte erstellen für Webseiten sein. Die Möglichkeiten sind unbegrenzt.
NASA nutzt Crowdsourcing schon seit vielen Jahren
Wenn es eine Behörde oder Organisation gibt die Unmengen von Daten sammelt, dann ist das die NASA. Doch wie wertet man diese enorme Zahl von Bildern aus. Natürlich mit Crowdsourcing. Zum Beispiel benutzt die NASA die Arbeits- und Rechenleistung vieler Menschen für die Erfassung der Marsoberfläche, von der erst weniger als 1 Prozent abgebildet ist.
Crowdsourcing scheint die Lösung vieler Probleme zu sein. Doch gibt es auch Regeln und rechtliche Risiken. Mehr dazu erfahren Sie in dem Artikel Crowdsourcing & Recht – Wer trägt die rechtlichen Risiken? von Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht.
Aug
12
2010

Weltlexikon
Der Sparer-Pauschbetrag ist seit dem 1. Januar 2009 mit der Einführung der Abgeltungssteuer die neue Höchstgrenze für die Steuerfreiheit von Einnahmen aus Zinsen und Dividenden und hat somit den zuvor geltenden Sparerfreibetrag abgelöst. Zinsen und Dividenden sind alle erzielten Kapitalerträge, also auch beispielsweise Tagesgeldzinsen.
Zur Berechnung des Sparer-Pauschbetrags wird von den Einkünften aus Kapitalvermögen ein pauschaler Betrag von 801 Euro als Werbungskosten abgezogen. Die tatsächlichen Werbungskosten geltend zu machen, ist nicht vorgesehen. Bei Ehepaaren wir der Sparer-Pauschbetrag für beide Ehegatten zusammen in Höhe von 1602 Euro gewährt. Dieser ist von den Einkünften der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen. Das bedeutet also, dass für Ledige die durch den Werbungskostenpauschbetrag freistellbare Summe 801 Euro und für Verheiratete zusammen 1602 Euro beträgt.
Der Sparer-Pauschbetrag muss wie zuvor auch der Sparerfreibetrag bei der Bank beantragt werden. Man kann den Betrag auch auf mehrere Banken verteilen, die Gesamtsumme darf dann aber o.g. Sätze nicht übersteigen. Bereits gestellte Anträge auf den Sparerfreibetrag wurden im Jahr 2008/2009 automatisch in einen Antrag auf den Sparer-Pauschbetrag umgewandelt. Mit der Einführung des Sparer-Pauschbetrag entfiel der bisherige Freibetrag für Veräußerungsgewinne in Höhe von 512 Euro. Auch die Möglichkeit des Nachweises höherer Werbungskosten gibt es nicht mehr. Ebenso entfällt die Möglichkeit, den Freistellungsbetrag nur für bestimmte Kapitalanlagen zu beantragen. Er muss immer auf die Gesamtheit dieser bezogen sein. Falls eine Bank Freistellungsaufträge über die genannten Grenzen hinaus gewährt hat, kann dies zu Steuernachzahlungen und Schwierigkeiten mit dem Finanzamt auch dann führen, wenn die Mehrbeträge gar nicht in Anspruch genommen wurden.
Tags: Geldanlage, Sparen, Tagesgled, Zinsen
Aug
03
2010

Weltlexikon
Zalando hat sich ein interessantes Gewinnspiel einfallen lassen, bzw. richtiger weise sollte man sagen: übernommen. Da sie nicht die ersten sind die dies machen:
“Zeigt uns welche Produkte euch bei uns gefallen und verlinkt sie in eurem Blog”. Zu gewinnen gibt es dabei eine Schuh-Flaterate im Wert von 3000€ – also Schuhe satt!
Daher hier auch mein Beitrag, denn gewinnen will ich auch.
Klarer Favorit ist dabei dieser hier: 
Der ist absolut schick. Aber bitte wie abgebildet in schwarz! In dem ebenfalls verfügbaren braun wirkt er bei Weitem nicht so tragbar.